Fördetherm Fußbodenheizung: Kleines FBH-ABC | R

Mit unserem Fußbodenheizungs-ABC werden Sie ruckzuck zum Fußbodenheizungsexperten – denn jeden Montag gibt’s einen neuen Buchstaben!

Randdämmstreifen

Randdämmstreifen von Fördetherm
Randdämmstreifen von Fördetherm

An Wänden oder aufgehenden Bauteilen wie z.B. Türzargen oder Treppen sind schalldämmende Randfugen auszubilden und mit Randdämmstreifen auszustatten. Der Randdämmstreifen ist in Dicke und Materialart so auszuwählen, dass er den Bewegungen des jeweiligen Estrichtyps begegnen kann. Bei Heizestrich müssen sie eine Bewegung von mindestens 5 mm und bei Gussasphalt von mindestens 10 mm zulassen und zudem temperaturbeständig sein. Bei mehrlagigen Dämmschichten muss der Randdämmstreifen spätestens vor dem Einbau der obersten Wärme- und Trittschalldämmschicht verlegt und gegen Lageveränderungen gesichert werden. Der obere Teil des Randdämmstreifens wird erst nach Abschluss der Verlegearbeiten des Bodenbelags abgeschnitten.

Randzone

Randzonen sind die Heizflächen im Raum, die mit Heizrohren in engerem Verlegeabstand ausgelegt werden. Dadurch wird höheren Wärmeverlusten (z.B. an tiefgezogenen Fensterflächen oder in Eingangsbereichen) entgegengewirkt. In diesem Bereich, der nicht zur Aufenthaltszone zählt, wird durch eine engere Verlegung eine höhere Fußbodenoberflächentemperatur erzielt. Randzonen dürfen maximal 1 m in den Raum hineinreichen und eine Oberflächentemperatur von 35°C nicht überschreiten. Allerdings kann beim heutigen Heizlastbedarf sehr häufig auf die Ausführung einer Randzone verzichtet werden.

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Raumlufttemperaturen

Die normgerecht zu planende Raumlufttemperatur für die Flächenheizung erfolgt nach DIN EN 12831 Beiblatt 1. Hier gilt es, für Wohn- und Aufenthaltsräume eine Temperatur von 20°C und für Bäder von 24°C zu planen und die Heizkreise dementsprechend auszulegen. Lesen Sie auch unseren Artikel über Oberflächentemperaturen.

Rohrüberdeckung

Die Dicke der Estrichüberdeckung ist abhängig von Art und Beschaffenheit des Estrichs. In der DIN 18560 Teil 2 werden Rohrüberdeckungen, Nenndicken etc. vorgeschrieben. Ferner sind die geplanten Nutzlasten zu berücksichtigen. Die Rohrüberdeckung variiert von System zu System. Bei der Nutzung von Heizestrichen muss meistens eine Rohrüberdeckung von mindestens 30 mm eingehalten werden. Eine Ausnahme bildet da aber z.B. das schlanke Dünnschichtsystem, bei dem durch die innovativen Sopro-Produkte eine Heizrohrüberdeckung von nur mindestens 4 mm möglich gemacht wird.

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