Fördetherm: Hydraulischer Abgleich - Fußbodenheizung
Der hydraulische Abgleich ist eine einfache technische Maßnahme, die jedoch eine große Wirkung hat. Der Wohnkomfort steigert sich deutlich, die Heizung arbeitet zuverlässiger und Sie sparen bis zu 10 % Heizenergie. Bei neuen Heizungen ist bereits der Nachweis eines hydraulischen Abgleichs gefordert. Ältere Heizungen lassen sich nachrüsten. Dies wird sogar vom Staat gefördert.
Ebenso wie beim Wandheizkörper ist ein hydraulischer Abgleich der Fußbodenheizung möglich. Dies sollte von einem Fachmann durchgeführt werden. Damit haben Sie nicht nur die Gewährleistung über die korrekte Ausführung. Mit dem Zertifikat vom Meisterbetrieb über die erfolgreich durchgeführte Maßnahme ist auch das Abrufen der Fördergelder problemlos möglich.
Wozu dient der hydraulische Abgleich?
Der Abgleich des installierten Heizsystems stellt sicher, dass alle Endstellen – also Heizkörper oder Fußbodenheizung – mit der gleichen Menge an Heizenergie versorgt werden können. Ohne diese Maßnahme würde stets der am weitesten vom Heizkessel entfernte Heizkörper nicht richtig warm werden. Dafür wird die nächstgelegene Endstelle extrem heiß. In einem Zimmer können Sie also die Heizung bis Anschlag aufdrehen und es bleibt kalt. Im anderen Zimmer ist es genau umgekehrt – es wird sehr schnell viel zu warm und Sie müssen es wieder herunter lüften. Der hydraulische Abgleich schafft hier Abhilfe und sorgt dafür, dass alle Heizkörper mit der gleichen Menge an Energie versorgt werden. Dabei ist die Art der Heizung unerheblich. Die Vorgehensweise ist bei Wandheizkörpern oder Fußbodenheizungen die Gleiche. Für den hydraulischen Abgleich geht der Fachmann in drei Schritten vor.
1. Ist-Zustand ermitteln und Heizlast berechnen
Wenn ein bestehendes Heizsystem hydraulisch abgeglichen werden soll, wird es zunächst vom Heizungsbauer ausgemessen. Jede einzelne Endstelle – im Fachjargon auch „Heizkreisverteiler“ genannt – wird in Lage und Größe erfasst. Außerdem werden die Räume ausgemessen, die vom jeweiligen Heizkörper erwärmt werden sollen. Aus dem Alter des Hauses bzw. seiner letzten Dämmmaßnahme, ermittelt der Heizungsfachmann die Richtwerte für die Berechnung der Heizlast. Anerkannt sind folgende Kennzahlen:
Gebäude, die nach dem Jahr 2000 errichtet wurden, haben einen Richtwert von 15 – 50 Watt/m².
Gebäude, die zwischen 1990 und 2000 errichtet wurden, haben einen Richtwert von 50-75 Watt/m².
Gebäude, die zwischen 1980 und 1990 errichtet wurden, haben einen Richtwert von 75-100 Watt/m².
Gebäude, die zwischen 1970 und 1980 errichtet wurden, haben einen Richtwert von 100-150 Watt/m².
Gebäude, die vor Jahr 1970 errichtet wurden, haben einen Richtwert von 150 – 170 Watt/m².
Der Grund für diese stark unterschiedlichen spezifischen Heizlast-Richtwerte ist der Stand der Technik bei der Isolierung zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes. Deshalb müssen nachträglich durchgeführte Dämmmaßnahmen unbedingt bei der Berechnung der Heizlast berücksichtigt werden. In diese Kalkulation muss noch die gewünschte Zimmertemperatur mit einfließen. Hier haben sich schon seit vielen Jahren die 21 °C als Durchschnittsmarke etabliert.
Die exakte Berechnung der Heizlast ist in der DIN EN 12831 geregelt. Sie händisch durchzuführen ist möglich, jedoch ist die Berechnung sehr kompliziert. Glücklicherweise gibt es für die Heizlastermittlung schon leistungsstarke Apps, mit denen die Berechnung wesentlich einfacher geht.
Die Heizlastberechnung wird für jeden Raum durchgeführt. Damit ist bekannt, wie viel Heizenergie für jeden einzelnen Raum benötigt wird.
2. Wassermengen pro Heizkreis ermitteln
Die berechnete Heizlast für einen Raum ist die Grundlage für die weiteren Berechnungen. Besonders bei einer Fußbodenheizung müssen Sie eine Vorlauftemperatur in die weitere Kalkulation mit einbeziehen. So komfortabel, praktisch und platzsparend die Wärmequelle im Estrich auch ist – den Nachteil der langen Vorlaufzeit ist technisch nicht zu vermeiden. „Viel hilft viel“ nützt bei der Vorlauftemperatur und der Vorlaufzeit leider wenig. Ohne exakte Berechnung laufen Sie hier Gefahr, viel Energie und damit Geld zu verschwenden.
3. Hydraulischen Abgleich durchführen
Ein hydraulischer Abgleich wurde noch vor 15 Jahren mithilfe von starren Drosseln durchgeführt, die in die Thermostatventile der Wandheizkörper eingesetzt wurden. Heute stehen dazu moderne Heizkörperventile zur Verfügung, welche diese Funktion integriert haben. Dazu wird das Thermostat abgeschraubt. Das Abgleich-Ventil sitzt dahinter und lässt sich mit einem Spezialschlüssel einstellen. Eine eingeprägte Skalierung hilft dabei, die richtigen Kennwerte zu wählen.
Bei Fußbodenheizungen übernehmen diese Voreinstellung die Durchflussmesser bzw. „Flowmeter“. Das sind die kleinen Glasröhrchen, die auf dem Sperrventil für den jeweiligen Heizkreis montiert sind. Diese haben an ihrer Unterseite einen kleinen Stellring. An diesem lässt sich die Durchflussmenge pro Raum exakt einstellen.
Kosten für den hydraulischen Abgleich
Ein hydraulischer Abgleich ist eine komplexe Angelegenheit, bei der viel schief gehen kann. Es gibt zwar vereinfachte Verfahren, mit denen sich ein Heimwerker auch helfen kann. Da die Durchführung dieser Maßnahme aber staatlich gefördert wird, sollten Sie sich die eigene Bastelei an der Feineinstellung Ihrer Heizung gut überlegen.
Ein erfahrener Heizungsinstallateur benötigt für den hydraulischen Abgleich eines Einfamilienhauses ca. 5-6 Stunden bzw. einen halben Tag. Bei Lohnkosten von 60 Euro/Stunde müssen Sie deshalb mit ca. 300 – 700 Euro für diese Maßnahme rechnen. Diese Kosten haben Sie aber binnen weniger Jahre über die Ersparnis wieder hereingeholt. Außerdem bekommen Sie 20 Prozent als Direktförderung sofort zurück. Das sollte die Entscheidung, diese wichtige Maßnahme von einem Profi durchführen zu lassen, einfacher machen.
Gerne erstellen wir Ihnen ein genaues, individuelles Angebot, abgestimmt auf Ihr Bauvorhaben. Selbstverständlich helfen wir Ihnen bei Planung, Auslegung und Kalkulation ihrer Fußbodenheizung. Schicken Sie uns einige Daten zu Ihrem Projekt und Sie erhalten ein maßgeschneidertes Angebot.